Allgemeine Geschäftsbedingungen von Danfoss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) liegen der Lieferungen von Produkten sowie der Erbringung von Leistungen (gemeinsam: “Produkte“) durch Danfoss A/S oder ihre Tochtergesellschaften (wobei beide jeweils als “Danfoss“ bezeichnet werden) an jeden Kunden (“Kunde“) zugrunde. “Tochtergesellschaft“ im Sinne dieser AGB ist jede juristische Person, die direkt oder indirekt von Danfoss A/S beherrscht wird, sei es auf Grund einer Beteiligung oder auf Grund von Stimmrechten. Der Verkauf eines jeden Produkts steht unter der ausdrücklichen Bedingung der Annahme dieser AGB durch den Kunden. Diese AGB kommen auf den jeweiligen Vertrag zwischen Danfoss und dem Kunden zur Anwendung und schliessen die Geltung jeglicher anderer AGB aus. Für die Vertragsbeziehung zwischen Danfoss und den Kunden gelten keine anderen AGB, ausssser wenn Danfoss und der Kunde dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Genehmigt der Kunde den Versand oder die Zurverfügungstellung von Produkten, oder nimmt er die ihm zugestellten Produkte an, so gilt dies als Annahme dieser AGB.

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Spezifische Dienstleistungsbedingungen.
Segment- oder bereichsspezifische Bedingungen für bestimmte von Danfoss angebotene Dienstleistungen gelten gemäss dem hier angegebenen Link ("Dienstleistungsbedingungen"): Service Terms. Bei Unstimmigkeiten zwischen den AGB und solchen Dienstleistungsbedingungen haben letztere Vorrang und sind massgebend. Der Kunde bestätigt den Erhalt, die Überprüfung und die Akzeptanz solcher Dienstleistungsbedingungen durch die Annahme der AGB.

1. Auftragsbestätigung / Annahme eines Angebotes
Eine Kundenbestellung stellt ein Angebot des Kunden an Danfoss dar, die Produkte nach Massgabe dieser AGB zu kaufen. Die Bestellung gilt seitens Danfoss erst dann als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung von Danfoss über die Bestellung erhalten hat, wobei auch die elektronische Textform das Schriftlichkeitserfordernis erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt entsteht ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag (“Vertrag“). Die Annahme eines von Danfoss übermittelten Kostenvoranschlages oder Angebots hinsichtlich ihrer Produkte führt zum Vertragsabschluss und stellt eine Annahme dieser AGB durch den Kunden dar. Sofern nicht anders angegeben, ist jeder Kostenvoranschlag nur für neunzig (90) Tage gültig. Danfoss behält sich das Recht vor, Kostenvoranschläge zu aktualisieren, zu ändern oder zu berichtigen.

2. Lieferbedingungen, Kosten und Eigentumsübertragung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung DAP (delivery at place/Lieferung an den benannten Bestimmungsort) und zwar, nach Wahl von Danfoss, entweder von einer Fabrik oder einem Unternehmensstandort von Danfoss aus. Sofern nicht anders vereinbart oder ausdrücklich im Kostenvoranschlag, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegeben, kann Danfoss die Kosten für den Transport vom Werk oder vom Unternehmensstandort zum Bestimmungsort gesondert in Rechnung stellen. Wenn die Produkte zu EXW- oder FCA-Lieferbedingungen geliefert werden, hat Danfoss das Recht, die Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden im Wege einer von Danfoss gewählten Transportmethode an diesen zu versenden. DAP und allfällige andere vereinbarte Lieferbedingungen sollen gemäss den neusten, zum Zeitpunkt des Auftragsgültigen Incoterms ausgelegt werden.

Nimmt der Kunde die Produkte nicht ab, ist Danfoss berechtigt, die Kosten für Lagerung und Bearbeitung zu verrechnen und behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz zu fordern.
Danfoss behält sich ausserdem das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und jede Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen. Es obliegt dem Kunden, Danfoss innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Produkte über sichtbare Transportschäden sowie etwaige Abweichungen in Menge und Identität zu informieren.

Danfoss kann zusätzliche Gebühren für das vom Kunden gewünschte Ausfüllen von Formularen im Zusammenhang mit dem Versand erheben. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, haftet Danfoss nicht für Frachtkosten zur Beschleunigung des Versands oder aufgrund einer vom Kunden veranlassten Abholung.

Eigentumsvorbehalt:
Danfoss behält das Eigentum an allen von Danfoss gelieferten Produkten bis zum Eingang der Zahlung für alle in Rechnung gestellten Beträge, einschliesslich Zinsen und Gebühren. Falls der Kunde die Produkte vor dem Übergang des Eigentums gemäss dieser Klausel weiterverkauft, hat der Kunde sämtliche Erlöse aus dem Wiederverkauf an Danfoss herauszugeben. Vor der Zahlung dieser Erlöse an Danfoss hat der Kunde diese treuhänderisch zu verwahren und von seinem übrigen Geld getrennt zu halten. Der Kunde tritt hiermit den Teil seiner Forderung gegen seinen Endkunden an Danfoss ab, soweit die Produkte vom Kunden weiterverarbeitet, umgewandelt oder mit anderen vom Kunden an den Endkunden verkauften Produkten kombiniert wurden. Danfoss ist berechtigt, vom Endkunden des Kunden den unbezahlten Teil des Produktpreises direkt einzufordern. Auf Nachfrage seitens Danfoss wird der Kunde die abgetretene Forderung und den entsprechenden Schuldner Danfoss bekannt geben, alle für das Inkasso erforderlichen Informationen und Unterlagen Danfoss zur Verfügung stellen und den Drittschuldner von der Abtretung benachrichtigen. Wenn die Produkte gepfändet oder anderweitig belastet werden, hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt von Danfoss hinzuweisen und Danfoss unverzüglich über die Pfändung oder Belastung zu informieren. Danfoss ist berechtigt, alle erforderlichen Anträge und Registrierungen zum Schutz seines Eigentums durchzuführen und der Kunde hat auf Anfrage Unterstützung zu leisten. Der Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt nicht die Risikoübertragung gemäss den geltenden Lieferbedingungen.

3. Liefertermin und Verzug
Die Lieferzeiten dienen nur als Anhaltspunkt und können sich ändern. Die von Danfoss im normalen Verlauf des Bestellvorgangs bestätigten Versand- oder Liefertermine sind lediglich Schätzungen. Kundenanfragen zu Design- und/oder Spezifikationsänderungen werden im Hinblick auf mögliche Lieferanpassungen geprüft. Wurde ein verbindlicher Liefertermin separat vereinbart, und liefert Danfoss nicht zur vereinbarten Zeit, so hat der Kunde das Recht, schriftlich auf die Lieferung zu bestehen und die Parteien werden eine finale und angemessene Nachfrist für die Lieferung vereinbaren. Wird nicht innerhalb dieser Nachfrist geliefert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, vorbehaltlich etwaiger in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüssen oder Haftungsbeschränkungen, Schadenersatz für seinen nachgewiesenen, unmittelbaren Schaden zu verlangen. In keinem Fall kann die Entschädigung einen Betrag überschreiten, der zehn (10)% des Preises der verspätet gelieferten Produkte entspricht. Jeder Schadenersatzanspruch muss innerhalb eines (1) Monats ab dem finalen vereinbarten Liefertermin geltend gemacht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, weitere aus dem Verzug resultierende Ansprüche geltend machen.

4. Preise und Steuern
Sofern im Angebot von Danfoss nichts anderes angegeben ist, gilt die Währung des Geschäftssitzes der verkaufenden Danfoss-Gesellschaft als massgebliche Währung.
Die Preise der Produkte verstehen sich exklusive MWST/GST, anderer Steuern und Zölle, Premium-Frachtkosten, kundenspezifischer Verpackung, Demontage, Rücknahme, Recycling, Abfallentsorgung oder sonstiger zum Zeitpunkt der Lieferung anfallender Kosten. Danfoss behält sich das Recht vor, die Preise von noch nicht gelieferten Produkten zu ändern und Zuschläge zu ändern oder zu erheben, wenn sich Wechselkurse ändern, im Falle von Schwankungen bei den Material-, Transport und Energiekosten, bei Preiserhöhungen durch Zulieferanten, bei Änderungen von Zollgebühren oder Abgaben, bei einer Änderung von Arbeitslöhnen, behördlichen Anforderungen oder ähnlichen Umständen, auf die Danfoss keinen oder nur beschränkten Einfluss hat.

Im Falle einer solchen Preiserhöhung oder Zuschlagsänderung ist der Kunde berechtigt, die betroffenen Aufträge innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von Danfoss zu kündigen.
Verursacht der Kunde eine Lieferverzögerung, können sich die Preise entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen ändern.

Danfoss ist berechtigt, dem Kunden Kosten separat zu verrechnen. Hierzu zählen insbesondere kleine Aufträge, Fracht- und Umschlagskosten, Expressversand, Rücksendung und Stornierung von Bestellungen, vorausgesetzt Danfoss hat den Kunden über solche Kosten z.B. in der Auftragsbestätigung informiert, oder diese dem Kunden als Teil von Preislisten oder auf sonstigem Wege zugänglich gemacht.

Danfoss fakturiert nach vorheriger Prüfung und schriftlichem Antrag gemäss den geltenden MWST/GST-Vorschriften auf der Basis des Nullsatzes, wenn die Produkte von Danfoss in einem Land (dem "Lieferland") geliefert werden und der Kunde die Produkte aus dem Lieferland abholt und in ein anderes Land transportiert. Voraussetzung für die Rechnungsstellung durch Danfoss auf der Basis des Nullsatzes der Mehrwertsteuer/GST ist, dass der Kunde erklärt und garantiert, dass: (i) die Produkte direkt aus dem Lieferland heraus transportiert werden und (ii) der Kunde alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, die von den zuständigen Behörden zum Nachweis eines solchen Transports und zur Gewährleistung der Mehrwertsteuerfreiheit verlangt werden. Wenn der Kunde die oben genannten Erklärungen und Zusicherungen nicht einhält, ist er verpflichtet: a) die anfallende MSWT/GST zahlen und b) Danfoss für jegliche daraus entstehende Verluste oder Kosten zu entschädigen. Im Sinne dieser Klausel bezeichnet "MWST/GST" die Mehrwertsteuer, Verkaufs- und Verbrauchssteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern sowie ähnliche indirekte Steuern.

5. Verpackungen
Einwegverpackungen sind in den Produktpreisen inkludiert und werden im Falle einer Rücksendung nicht erstattet. Mehrwegverpackungen sind nicht in den Produktpreisen inbegriffen, die darauf entfallenden Kosten werden dem Kunden nur dann gutgeschrieben, wenn sie von Danfoss vorher schriftlich genehmigt wurden und ohne unangemessene Verzögerung, in unbeschädigtem Zustand, auf Kosten des Kunden und entsprechend den Anweisungen von Danfoss zurückgesendet werden. Für spezielle Inlandsverpackungen, Übersee-Verpackungen oder spezielle Kennzeichnungen, die auf Kundenwunsch durchgeführt werden und von Danfoss genehmigt wurden, können zusätzliche Kosten anfallen. Verpackungsmaterialien werden von Danfoss nur dann zurückgenommen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

6. Zahlungsbedingungen
Vorbehältlich der Genehmigung eines Kundenkredits durch Danfoss und sofern nicht anders vereinbart, werden Zahlungen dreissig (30) Tage ab dem Rechnungsdatum fällig. Rechnungen werden bei Versand der Produkte durch Danfoss ausgestellt. Jede Kreditgewährung hängt davon ab, ob Danfoss mit der Kreditwürdigkeit eines Kunden zufrieden ist. Zudem ist Danfoss berechtigt (nach ihrem freien Ermessen), die Lieferung der Ware oder die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis der Kunde den Zahlungsanforderungen von Danfoss entsprochen hat, wie z.B. Leistung von Vorauszahlungen und/oder Zahlung von noch ausstehenden und gegenüber Danfoss fälligen Beträgen. Alle Zahlungen haben direkt vom Kunden mittels Bankanweisung oder Lastschrift auf das in der jeweiligen Rechnung angeführte Konto, in Form von unmittelbar verfügbaren Mitteln zu erfolgen, ohne dass Transfer- oder Lastschriftgebühren abgezogen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte in seinem Namen zahlen zu lassen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von i) zwei (2)% pro Monat oder ii) dem nach anwendbarem Recht zulässigen Höchstzinssatz, je nachdem welcher Satz niedriger ist, fällig. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Kosten und Auslagen, die Danfoss entstehen, einschliesslich angemessener Anwalts- und Inkassogebühren für alle Massnahmen, die sich aus der nicht fristgerechten Zahlung des Kunden ergeben.

7. Aufrechnung durch die Danfoss-Gruppe
Danfoss und ihre Tochtergesellschaften sind berechtigt, mit jeder Verbindlichkeit von Danfoss und/oder ihren Tochtergesellschaften gegenüber einem Kunden gegen jede Verbindlichkeit eines Kunden gegenüber Danfoss und/oder ihrer Tochtergesellschaften aufzurechnen.

8. Produktinformationen
Alle Informationen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Informationen zur Produktauswahl, ihrer Anwendung bzw. ihrem Einsatz, zur Produktgestaltung des Kunden, zum Gewicht, den Dimensionen, der Kapazität oder zu allen anderen technischen Daten von Produkten in Katalogbeschreibungen, Werbungen, etc., die schriftlich, mündlich, elektronisch, online oder via Download erteilt werden, werden als rein informativ angesehen, und sind nur dann und in dem Ausmass verbindlich, als auf diese in einem Kostenvoranschlag oder in einer Auftragsbestätigung explizit Bezug genommen wird. Besondere Kundenwünsche sind nur dann und in dem Ausmassverbindlich, als diese von Danfoss schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde allein ist für diejenigen seiner Produkte und Anwendungen verantwortlich, die Produkte von Danfoss enthalten bzw. verwenden. Produkte, die als Produktproben, Prototypen oder auf ähnliche Weise zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur zu Evaluierungszwecken verwendet werden. Diese dürfen auch nicht weiterverkauft werden (unabhängig davon, ob sie verrechnet wurden oder nicht) oder Teil der Produkte des Kunden werden, welche zum Weiterverkauf bestimmt sind. Jegliche technische Unterstützung, die von Mitarbeitern oder Vertretern von Danfoss bei der Systemgestaltung gewährt wird, ist als Vorschlag und nicht als Empfehlung zu verstehen. Die Verantwortung für die Bestimmung der Durchführbarkeit liegt beim Anwender und sollte vorgängig getestet werden.

9. Vertrauliche Informationen und Geheimhaltung
Sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, wie z. B. Preise, Zeichnungen, Beschreibungen und technische Dokumente, die Danfoss dem Kunden bereitgestellt hat oder bereitstellen wird („Vertrauliche Informationen“), bleiben Eigentum von Danfoss, sind vom Kunden und dessen Beauftragten vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Danfoss weder kopiert noch reproduziert oder an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke eingesetzt werden als die, die zum Zeitpunkt der Herausgabe der Vertraulichen Informationen vorgesehen waren. Die Vertraulichen Informationen sind Danfoss auf deren Verlangen auszuhändigen.

10. Änderungen und Stornierungen
Danfoss behält sich das Recht vor, ohne vorherige Bekanntmachung Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen, die die vereinbarten Spezifikationen oder die Form, Passung und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinflussen. Im Falle von Änderungen des Designs, der Spezifikationen oder der bestellten Menge, die zu einer Preiserhöhung führen, wird der Kunde benachrichtigt und erhält die Möglichkeit zur Ablehnung.

Stornierung und Terminverschiebung
Änderungen und/oder Stornierungen bestehender Liefertermine oder Aufträge bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Danfoss und unterliegen angemessenen Kosten für Terminverschiebungen und Stornierungen. Diese Kosten umfassen unter anderem alle Abschlagsrechnungen, die Erstattung der direkten Herstellungskosten, alle Bearbeitungs-, Wiedereinlagerungs-, Arbeitskosten und -aufwendungen, Kosten für Materialien, die von Danfoss nicht (wieder) verwendet werden können, sowie alle sonstigen entstandenen Kosten oder Verluste oder andere nicht erstattungsfähige Kosten. Diese anfallenden Kosten und Gebühren werden von Danfoss festgelegt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Eine vereinbarte Terminverschiebung kann zu einer Erhöhung des Produktionspreises führen. Wenn Danfoss einen neu vereinbarten Liefertermin akzeptiert hat (wobei die vorübergehende Wartezeit dreissig (30) Tage nicht überschreiten darf), behält sich Danfoss das Recht vor, die Lieferungen gemäss dem neu vereinbarten Liefertermin wieder aufzunehmen, oder, falls der Kunde die Lieferung nicht annimmt, den Auftrag zu stornieren und alle damit verbundenen Kosten und Verluste geltend zu machen.

11. Kostenfreie Reparatur oder Ersatzlieferung & Gewährleistungsbedingungen
Massgebende Segment- oder divisionsspezifische Gewährleistungsrichtlinien finden sich unter folgendem Link ("Gewährleistungsbedingungen"): Warranty Policy. Jede dieser anwendbaren Gewährleistungsbedingungen bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB, und der Kunde bestätigt den Erhalt, die Überprüfung und die Akzeptanz dieser Gewährleistungsbedingungen durch seine Annahme dieser AGB.

Sofern nicht anderweitig in der oben genannten, gesondert geltenden Gewährleistungsrichtlinie festgelegt:
Danfoss erklärt sich bereit, Produkte, die zur Zeit der Leistungserbringung auf Grund von fehlerhafter Produktion, fehlerhaftem Design und/oder fehlerhaften Materialen mangelhaft waren, zu verbessern, auszutauschen oder dem Kunden den bezahlten Betrag gutzuschreiben, wobei die Wahl des Rechtsbehelfs im Ermessen von Danfoss liegt, vorausgesetzt der Kunde macht seinen Anspruch gegen Danfoss innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Liefertermin, jedoch keinesfalls später als achtzehn (18) Monate nach dem auf dem Produkt eingestempelten Datum, oder wenn kein Datum eingestempelt ist, nach dem Datum der Produktion, geltend (“Anspruchsfrist“).
Wenn Mängel innerhalb der Anspruchsfrist auftreten, hat der Kunde Danfoss schriftlich in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Danfoss über diese Mängel zu informieren. Auf Verlagen von Danfoss hat der Kunde auf seine Kosten und seine Gefahr das Produkt einschliesslich einer schriftlichen Mitteilung, die die Gründe für die Rückstellung des Produktes beschreibt, an Danfoss zurückzuschicken. Zurückgeschickte oder für die Reparatur zur Verfügung gestellte Produkte müssen, soweit seitens Danfoss nicht anders vorgeschrieben, frei von Equipment sein, welches nicht unmittelbar mit dem Produkt verbunden ist.
Wenn Danfoss nach der Überprüfung eines Produktes zum Schluss kommt, dass es nicht mangelhaft ist, kann Danfoss das Produkt an den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr retournieren. Zusätzlich kann Danfoss ein Entgelt für den Zeitaufwand und die bei der Überprüfung eingesetzten Materialien verrechnen. Wenn Danfoss feststellt, dass ein Produkt mangelhaft ist, wird Danfoss nach eigenem Ermessen dem Kunden das reparierte Produkt oder ein Ersatzprodukt zusenden, das Produkt vor Ort reparieren oder austauschen oder dem Kunden den ursprünglichen Kaufpreis gutschreiben. Im Falle einer Reparatur oder eines Austausches vor Ort wird der Kunde Danfoss Zutritt zu dem Standort des Produktes gewähren. Danfoss ist berechtigt, die Transportmethode zu wählen und zahlt auch Fracht und Versicherung. Produkte oder Produktteile, die ausgetauscht wurden, verbleiben im Eigentum von Danfoss. Danfoss ist ermächtigt, ein instandgesetztes Ersatzprodukt zu liefern. Die Anspruchsfrist bleibt unverändert, unabhängig von der Reparatur oder dem Ersatz.
Wartungen werden mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt durchgeführt und Rat mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erteilt, wobei Danfoss keine Zusicherungen hinsichtlich deren Tauglichkeit abgibt. Die Haftung von Danfoss hinsichtlich mangelhafter Wartung, Beratung, Auskunft, Bedienungsanleitungen und anderen Leistungen ist auf die Reparatur des Mangels oder die neuerliche Erbringung der Leistung beschränkt. Danfoss hat den Mangel zu beheben, vorausgesetzt der Kunde macht seinen Anspruch gegenüber Danfoss innerhalb der Anspruchsfrist geltend. Danfoss haftet nicht für Leistungen, die kostenlos erbracht wurden.
Zusätzlich zu den in diesem Punkt 11 genannten Verpflichtungen steht es Danfoss offen, dem Endverbraucher hinsichtlich einzelner Produkte eine beschränkte Herstellergarantie anzubieten. In einem solchen Fall kann sich der Endverbraucher auf eine solche allgemeine Herstellergarantie berufen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Kunde nicht berechtigt nach Ablauf der Anspruchsfrist, im Hinblick auf das Produkt Ansprüche welcher Art auch immer geltend zu machen. Hiervon erfasst sind vertragliche Ansprüche, gewährleistungs- und deliktsrechtliche Ansprüche, und auch alle sonstigen Ansprüche.
Alle Zusicherungen, Voraussetzungen und sonstige Bedingungen (einschliesslich stillschweigender Zusicherungen der Handelsüblichkeit oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck), die stillschweigend durch ein Gesetz oder anderweitig als vorausgesetzt gelten, werden durch diesen Vertrag ausgeschlossen, mit Ausnahme derer, die auf Grund des anwendbaren Rechts zwingend zur Anwendung kommen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Ausführungen werden die Produkte so wie sie stehen und liegen und mit allen Mängeln zur Verfügung gestellt, soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB Abweichendes festgelegt wird. DIE UNTER DIESEM PUNKT 11 GENANNTEN ANSPRÜCHE SIND DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE EINZIGEN VERPFLICHTUNGEN VON DANFOSS FÜR ETWAIGE PRODUKTMÄNGEL. DANFOSS ÜBERNIMMT KEINE KOSTEN FÜR ARBEIT, ZUGANGSGEWINNUNG, AUSBAU, (WIEDER-)EINBAU, VORÜBERGEHENDE ENERGIEVERSORGUNG, AUSRÜSTUNG ODER ANDERE AUSGABEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER INSPEKTION, DER REPARATUR ODER DEM AUSTAUSCH VON PRODUKTEN BEIM KUNDEN ODER BEI DRITTEN ENTSTEHEN KÖNNEN.
Die Verpflichtungen von Danfoss gemäss diesem Punkt 11 sind ausdrücklich davon abhängig, dass Danfoss eine rechtzeitige schriftliche Reklamation des Kunden erhält, die Produkte vollständig bezahlt wurden und der Kunde die Anforderungen und Anweisungen von Danfoss gemäss diesen AGB einhält. Die Verpflichtungen von Danfoss gemäss Punkt 11 gelten nicht für Produkte, die Unfall, Missbrauch, unsachgemässer Verwendung, Vernachlässigung oder normaler Abnutzung ausgesetzt waren; Produkte oder Teile, die in nicht genehmigter Weise repariert oder modifiziert wurden; oder Produkte und Teile, die auf eine Art und Weise montiert, installiert oder verwendet werden, die ursprünglich von Danfoss nicht vorgesehen war oder im Widerspruch zu geltenden Gesetzen und Vorschriften, der bewährten Praxis in der Branche und schriftlichen Anweisungen von Danfoss steht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Anweisungen von Danfoss für den Betrieb oder die Wartung. Der Kunde verpflichtet sich, Danfoss von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit solchen Produkten oder Teilen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Kosten und Ausgaben, die von Danfoss für die Verteidigung solcher Ansprüche entstehen.

12. Produkthaftung
Danfoss haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Produkte an seinem Eigentum oder an von ihm kontrolliertem Eigentum verursacht werden. Danfoss haftet ebenfalls nicht für Schäden an vom Kunden produzierten Produkten oder an Produkten, die mit den Produkten des Kunden eine Einheit bilden. Tritt Dritten gegenüber ein derartiger im vorangegangenen Absatz geschilderter Schadensfall ein, hat der Kunde Danfoss von jeglicher Haftung freizustellen und diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat Danfoss für jeden Schadenersatzanspruch von jeder Haftung freizustellen und schad- und klaglos zu halten, der aus Schäden beim nicht-autorisierten Einsatz oder Betrieb der Produkte aufgrund unsachgemässer oder fehlerhafter Installation, Reparatur, Wartung oder unangemessenen Betriebs der Produkte durch den Kunden, aufgrund des Versäumnisses des Kunden, sein Personal in der Bedienung der Produkte angemessen zu schulen, der Nichtbefolgung von anwendbarem Recht bzw. anwendbaren Vorschriften, aus anderen Gründen oder aus einem Produktmangel, für den Danfoss gemäss dem obigen Punkt 11 nicht haftet, entsteht. Wird von einem Dritten gegenüber Danfoss oder den Kunden ein diesem Abschnitt unterliegender Schadenersatzanspruch geltend gemacht, hat die beklagte Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde hat vor dem Gericht/Schiedsgericht zu erscheinen, das sich mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Danfoss auf der Grundlage von vermeintlich durch das Produkt verursachten Schäden beschäftigt.

13. Haftungsbeschränkung
Danfoss haftet einem Kunden gegenüber nicht für einen der folgenden Verlust- oder Schadensfälle, die aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung auftreten, die diesen AGB unterliegt: 1) jeder Verlust von Gewinn, Geschäften, Verträgen, erwarteten Einsparungen, Goodwill, eine Minderung des Geschäfts- und Firmenwertes sowie Nutzungsausfall von Produkten oder zugehörigen Geräten, Kapitalkosten, Kosten für Ersatzgeräte, -einrichtungen oder -dienstleistungen oder Kosten für Ausfallzeiten; 2) jeder Verlust von Daten und jede Verletzung der Datensicherheit; 3) indirekter oder sekundärer, besonderer, pönaler, , exemplarischer oder aus einem Mangel resultierender Verlust oder Schaden jedweder Art, sowie Strafen Dritter, selbst wenn Danfoss auf die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens im Voraus aufmerksam gemacht worden ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Schaden oder Verlust aus einer Garantieverletzung, einer unerlaubten Handlung, Gesetzesverletzung, Verzug, mangelhaften Produkten, Produkthaftung, Vertragsrücktritt oder aus sonst irgendeiner Handlung resultiert und zwar auch dann, wenn die ausdrücklichen Zusicherungen ihren wesentlichen Zweck verfehlen.
Die gesamte Haftung von Danfoss, die aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung entsteht, die diesen AGB unterliegt, darf den von Danfoss dem Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag in Rechnung gestellten Betrag nicht überschreiten.
Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass Danfoss seine Preise im Vertrauen auf die in diesen AGB festgelegten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen festgelegt und auf dieser Basis den Vertrag abgeschlossen hat und dass diese eine Risikoverteilung zwischen den Parteien und auch eine wesentliche Grundlage für den zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag darstellen.

14. Zwingende Haftung
Keine Bestimmung dieser AGB (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, die in den Punkten 11 bis 13 vorgesehenen Ausschlüsse und Beschränkungen) darf so ausgelegt werden, dass sie die Haftung einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei für Personenschäden oder Todesfälle ausschliesst oder beschränkt, wenn sich der Personenschaden oder Todesfall aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder arglistigen Täuschung ereignet hat, oder für andere Haftungsfälle, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

15. Schadensmeldung
Schadenersatzansprüche oder Reklamationen bei Mängeln und/oder einem Lieferverzug für die Produkte, aber auch sonstige Schadenersatzansprüche hat der Kunde Danfoss unverzüglich und unter Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Fristen schriftlich mitzuteilen.

16. Rechte des geistigen Eigentums und Verwendung von Software
Werden Produkte gemeinsam mit einer Software geliefert, erwirbt der Kunde eine nicht-ausschliessliche Softwarelizenz in Form eines Nutzungsrechtes an der Software, die er ausschliesslich für die in den anwendbaren Produktspezifikationen genannten Zwecke und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Lizenzbedingungen verwenden darf. Neben diesem Nutzungsrecht erhält der Kunde keine anderen Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den Produkten. Der Kunde erwirbt keine Rechte an den Quellkodes zu solcher Software. Software, die von Danfoss gesondert zur Verfügung gestellt wird, gleich in welcher Form, wird "wie besehen", "wo gelegen" und "mit allen Mängeln" zur Verfügung gestellt und darf ausschliesslich und alleine für die festgelegten Zwecke verwendet werden, vorbehaltlich der anwendbaren Lizenzbedingungen. Danfoss haftet in keiner Weise für Fehler oder irgendeinen Verlust oder Schaden, die durch oder auf Grund der Nutzung einer solchen gesondert zur Verfügung gestellten Software oder einer Software Dritter, die sich auf eine solche Software bezieht, verursacht werden.

Danfoss kann nach eigener Wahl eine gegen einen Kunden eingebrachte Klage oder ein gegen einen Kunden eingeleitetes Verfahren abwehren, wenn diese auf der Behauptung basieren, dass ein von Danfoss geliefertes Produkt oder Teilprodukt die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten im Land der Lieferung verletzt. Weitere Voraussetzungen für eine solche Abwehr durch Danfoss sind, dass Danfoss unverzüglich und schriftlich über eine solche Klage bzw. über ein solches Verfahren informiert und bevollmächtigt wird, Danfoss Informationen und Unterstützung für die Verteidigung zur Verfügung gestellt werden und die behaupteten Verletzungen nicht Folge von Konstruktions- oder sonstigen Anforderungen, die vom Kunden festgelegt wurden, oder des Einsatzes oder Betriebes des Produktes durch den Kunden oder Dritte sind. Sollte Danfoss sich dazu entschliessen sich gegen eine solche Klage oder ein solches Verfahren zur Wehr zu setzen, wird Danfoss alle Schäden und Kosten, die einem Dritten in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren gegen einen Kunden endgültig zugesprochen werden, ersetzen. Wird festgestellt, dass ein Produkt oder Teilprodukt geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt und wird der Nutzen dessen untersagt, kann Danfoss nach eigener Wahl, (a) dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu nutzen, (b) das Produkt oder Teilprodukt durch Produkte oder Teilprodukte ersetzen, die keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, (c) das Produkt oder Teilprodukt so abändern, dass dieses keine geistigen Eigentumsrechte Dritter mehr verletzt, oder (d) das Produkt oder Teilprodukt beseitigen und den Kaufpreis rückerstatten. Das Vorstehende definiert die gesamte Haftung von Danfoss gegenüber dem Kunden für eine tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, Danfoss von allen Kosten, Ausgaben, Ansprüchen und Urteilen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter ergeben, die aus dem Produktdesign oder anderen vom Kunden spezifizierten Anforderungen und/oder der Anwendung oder Nutzung des Produkts durch den Kunden oder Dritte resultieren, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Kosten und Ausgaben, die von Danfoss für die Verteidigung solcher Ansprüche entstehen

17. Kündigung
Verstösst eine Partei gegen eine der Bestimmungen dieser AGB, kann die nicht verletzende Partei eine Bestellung wie folgt kündigen: (a) sofort nach schriftlicher Mitteilung an die verletzende Partei, wenn die Verletzung nicht geheilt werden kann, oder (b) dreissig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung an die verletzende Partei, wenn die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb dieser Frist heilt. Die Kündigung einer Bestellung in welcher Form auch immer lässt die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind, unberührt

Wenn diese Bedingungen für einen laufenden Rahmenvertrag oder eine Preisvereinbarung gelten, ist Danfoss jederzeit berechtigt, einen solchen Vertrag mit einer Frist von dreissig (30) Tagen schriftlich zu kündigen, es sei denn, in einem solchen Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

18. Einschränkungen für den Wiederverkauf und Verwendung zu bestimmten Zwecken
Danfoss Produkte sind für den zivilen Gebrauch bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte mit der Absicht zu verwenden oder weiterzuverkaufen, sie in chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder in Raketen einzusetzen, mit denen solche Waffen befördert werden können. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte an solche Personen, Unternehmen oder anderweitige Organisationen zu verkaufen, von denen der Kunde die Kenntnis besitzt oderGrund zur Annahme hat, dass sie mit terroristischen Aktivitäten, mit Betäubungsmitteln sowie mit sanktionierten Personen oder Organisationen in Verbindung stehen. Ohne schriftliche Genehmigung durch eine autorisierte Person bei Danfoss ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte für den Einsatz in Nuklear-, Luft- und Raumfahrt-, Flugzeug-, Zug-, Militär-, Öl- und Gas-, Automobil- oder Lebenserhaltungsanwendungen zu verwenden oder weiterzuverkaufen. Jegliche Verwendung der Produkte in solchen Anwendungen erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.
Die Produkte, Länder, Kunden und Endverbraucher könnenExport- und Importverboten oder anderen Ausfuhrkontrollbeschränkungen unterliegen. Zusätzlich zu den geltenden Verboten oder Beschränkungen darf der Kunde weder direkt noch indirekt Produkte an die in der Danfoss-Liste der eingeschränkten Länder/Gebiete aufgeführten Personen (verfügbar unter Danfoss Restricted Country list) oder an Einrichtungen, Personen oder Organisationen eines eingeschränkten Landes verkaufen oder liefern.. Diese Auflagen sind bei jeder Verwendung, jedem Weiterverkauf oder jeder Übertragung der Produkte zu beachten. Erlangt der Kunde Kenntnis oder hat er Grund zur Annahme, dass die Bestimmungen in diesem Abschnitt verletzt worden sind, hat der Kunde Danfoss umgehend zu benachrichtigen. Danfoss ist berechtigt, eine Lieferung, eine Bestellung oder einen Vertrag auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass Danfoss dafür haftbar gemacht werden kann, wenn Danfoss Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde in einer Weise handelt, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen sowie Regeln einer zuständigen Regierungsbehörde oder gegen die Bedingungen dieser Klausel verstösst, oder wenn der Kunde Export- oder Importbeschränkungen unterliegt. Im Falle einer Klage oder eines Verfahrens gegen Danfoss im Zusammenhang mit dem Vorstehenden hat der Kunde Danfoss alle erforderlichen Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen und Danfoss von allen derartigen Klagen oder Verfahren und den daraus resultierenden Bussgeldern, Kosten und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

19. Höhere Gewalt
Danfoss ist berechtigt, Bestellungen zu stornieren oder die Lieferung von Produkten auszusetzen ohne für eine Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung zu haften, die gänzlich oder teilweise durch Umstände bedingt sind, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle von Danfoss liegen, die nicht vernünftigerweise vorhersehbar sind und die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht verhindert oder unschädlich gemacht werden können, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf, Überschwemmungen, Explosionen Naturkatastrophen, Aufstände, zivile Unruhen, Krieg (ob ausgerufen oder nicht), Terrorismus, Vandalismus, Cyber-Angriffe, Brände, Aufruhre, Pfändung, Beschlagnahme, staatliche oder internationale Handelssperren oder Vorschriften, Quarantäne, Lockdowns, Epidemien, Mängel oder Verspätungen bei der Lieferung durch Zulieferanten, Streiks, Aussperrungen, Konjunkturverlangsamungen, Mangel an Transportmitteln, Materialknappheit oder unzureichende Energieversorgung. Sollte ein in dieser Klausel genannter Umstand eintreten, werden jegliche vertraglichen Rechte des Kunden ausgesetzt oder ungültig. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Schäden oder Ansprüche im Falle einer Stornierung oder verspäteten Lieferung aufgrund solcher Umstände geltend zu machen. Stellt Danfoss zu irgendeinem Zeitpunkt fest, dass seine Produktions- und/oder Lieferkapazitäten für Produkte nicht ausreichen, um die bestellten Mengen aller seiner Kunden (ob vertraglich gebunden oder nicht) zu erfüllen und ist dies auf die oben genannten Umstände zurückzuführen, kann Danfoss seine Lieferungen unter seinen Kunden in einer von Danfoss festgelegten fairen und angemessenen Weise aufteilen, ohne dass eine solche Aufteilung eine Verletzung vertraglicher Verpflichtungen darstellt.

20. Global Compact und Anti-Corruption
Danfoss nimmt am „Global Compact der Vereinten Nationen“ teil. Dies bedeutet, dass sich Danfoss verpflichtet hat, 10 Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten sowie Umwelt und Korruption zu beachten. Diese Grundsätze sind im Global Compact aufgeführt und können auf der Internetseite http://www.unglobalcompact.org eingesehen werden. Danfoss ermutigt daher auch den Kunden, diese Grundsätze einzuhalten. Danfoss ist berechtigt jede Lieferung oder Bestellung zu stornieren und/oder jede Vereinbarung zu kündigen ohne ersatzpflichtig zu werden, wenn Danfoss Grund zur Annahme hat, dass sich der Kunde in einer Weise verhält, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Regeln einer Regierungsbehörde verstösst, die für die Einhaltung der oben genannten zehn Grundsätze oder anderweitig zuständig ist.

21. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Kunden wie z.B. Name und geschäftliche Kontaktdaten dürfen von Danfoss, ihren Tochtergesellschaften oder berechtigten Dritten verarbeitet und weltweit ausserhalb des Sitzstaates des Kunden aufbewahrt werden. Danfoss wird die personenbezogenen Daten verwenden, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (wie z.B. Verwaltung der Kundenbeziehungen und Bezahlung von Transaktionen), ihre Produkte und ihr Leistungsangebot zu analysieren und zu verbessern, und/oder Informationen über die Produkte, Leistungen und Veranstaltungen von Danfoss an die Kontaktperson des Kunden zu senden. Soweit die Zustimmung des Kunden gesetzlich vorgeschrieben wird, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in der oben beschriebenen Weise verwendet und übermittelt werden und nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten dem Recht des Staates unterliegen werden, in dem sie gehalten werden bzw. wo sich der Server, auf dem die Daten enthalten sind, befindet. Danfoss wird angemessene vertragliche und technische Vorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten seiner Kunden einsetzen. Danfoss wird diese personenbezogenen Daten für die Dauer der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden aufbewahren. Soweit zwingendes Recht dies vorsieht und vorausgesetzt, dass die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, hat der Kunde als natürliche Person das Recht auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen, Anfragen hinsichtlich dieser zu stellen oder der Verarbeitung dieser zu widersprechen. Weitere Informationen erhalten Kunden bei ihrem lokalen Danfoss Ansprechpartner – siehe www.Danfoss.com. Personenbezogene Daten einzelner Kontaktpersonen von Danfoss, wie z. B. Name und geschäftliche Kontaktdaten, dürfen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und nur in dem Umfang verarbeitet und gespeichert werden, wie es für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden erforderlich ist (z. B. Verwaltung der Beziehungen zu Danfoss und des Zahlungsverkehrs) und der Kunde wird angemessene vertragliche und technische Mechanismen zum Schutz der personenbezogenen Daten von Danfoss einsetzen.

22. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder ein Teil einer Bestimmung ungültig, nicht vollstreckbar, rechtswidrig oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit, Gesetzmässigkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt oder vermindert.

23. Abtretung von Rechten
Danfoss und der Kunde können zu jeder Zeit alle oder einzelne Rechte, die ihnen nach diesen AGB zukommen, abtreten oder übertragen. Keine der Parteien darf ihre Verpflichtungen aus diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die andere Partei abtreten oder übertragen. Allerdings ist Danfoss berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung seine Verpflichtungen oder Rechte ganz oder teilweise an eine verbundene Gesellschaft sowie im Rahmen eines Zusammenschlusses oder einer Veräusserung der jeweiligen verkaufenden Danfoss-Gesellschaft oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der jeweiligen verkaufenden Danfoss-Gesellschaft abzutreten, zu delegieren oder zu übertragen.

24. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Auf Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder
einer Bestellung entstehen, die diesen AGB unterliegt, kommt das materielle Recht zur Anwendung, das am Ort der Niederlassung der jeweiligen verkaufenden Danfoss-Gesellschaft gilt. Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder einer Bestellung entstehen, di diesen AGB unterliegt und welche die Parteien nicht einvernehmlich beheben können, werden durch ein Schiedsgericht und nach den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) (die “Regeln“), durch einen oder mehrere Schiedsrichter, die gemäss den besagten Regeln bestellt wurden, entschieden. Jede Partei ist berechtigt Unterlassungsansprüche geltend zu machen oder einstweilige Verfügungen oder sonstige vorläufige Massnahmen zu beantragen. Die Parteien dürfen jedes zuständige Gericht mit der Durchsetzung eines Schiedsspruches befassen. Das Schiedsgericht wird seinen Sitz in der Hauptstadt des Staates haben, in dem die jeweilige Danfoss Verkäufergesellschaft ihre Niederlassung hat. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist die Verfahrenssprache in dem schiedsgerichtlichen Verfahren Englisch. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die auf beiden Seiten involvierten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Ungeachtet der oben genannten Schiedsklausel ist Danfoss berechtigt, Inkassoforderungen vor jedem zuständigen Gericht am Sitz der der jeweiligen verkaufenden Danfoss-Gesellschaft oder am Sitz des Kunden geltend zu machen.


Danfoss, 2023-04